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Offene Gesellschaft

Zugang und Teilhabe an der Gesellschaft, unabhängig von der Herkunft: Die Verwirklichung einer offenen Gesellschaft bedingt sowohl eine liberale Migrationspolitik als auch ein liberales Bürger*innenrecht. Migration soll grundsätzlich erlaubt und nur ausnahmsweise verboten sein. Wer in der Schweiz lebt, hat grundsätzlich Anspruch auf das Bürger*innenrecht und politische Mitsprache.

Das Migrations- und Bürger*innenrecht entscheiden darüber, wer unter welchen Bedingungen Zugang hat zur vollwertigen Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft und wer welche Aufstiegs-, Teilnahme- und Mitbestimmungschancen hat. Bewegungsfreiheit und politische Teilnahme sind deshalb wichtige liberale Anliegen. Doch leider wird Migration nach wie vor als eine vorübergehende Störung der natürlichen Ordnung behandelt und politische Rechte werden als Privileg der Hochwohlgeborenheit betrachtet; als Privileg, das anderen höchstens obrigkeitlich und nach langer Gesinnungs- und Lebensformkontrolle gnadenhalber zugeteilt wird. Dies ist eine ernsthafte Hypothek für die Demokratie und die Gesellschaft. 

Wir wollen, dass alle Menschen, die hier leben, politisch mitbestimmen können. Deshalb fordern wir mit der Demokratie-Initiative liberale Bedingungen für die Einbürgerung und somit einen Paradigmenwechsel darüber, wer als Teil der Schweiz betrachtet wird. Wir wollen, dass jeder Mensch frei entscheiden kann, wo er leben, lieben und arbeiten möchte. Deshalb fordern wir, dass Migration in alle Richtungen grundsätzlich erlaubt ist, und nur ausnahmsweise verboten. 

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