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11 Fouls in 77 Minuten

Der SRF-Zischtigsclub zur Konzernverantwortungs-Initiative (KVI) im Faktencheck

Nein, Herr Swissholdings-Direktor, es geht nicht um Schuld. Nein, Herr FDP-Ständerat, unbezahlte Rechnungen betreffen Menschenrechte offensichtlich nicht – im Zischtigsclub des SRF wurde viel Müll über die Konzernverantwortungs-Initiative erzählt.

Fernsehdebatten zu politischen Themen funktionieren im Idealfall so: Beide Seiten bringen ihre besten Argumente und Gegenargumente ein. Die Zuschauer*innen können sich dann eine Meinung bilden. Das funktioniert aber nur, wenn die Argumente im Kern wahr und inhaltlich richtig sind.

Hier hat der Zischtigsclub vom vergangenen Dienstag neue Massstäbe gesetzt: Die Gegner der KVI im Studio haben diversen Blödsinn erzählt. Einige der Aussagen sind dermassen hanebüchen, dass die Herren wissen mussten: Ich erzähle hier gerade Mist, um die Zuschauer*innen an der Nase herumzuführen.

Unser Verdikt: Klare Fouls. Die Knacknuss: Es sind komplexe juristische Fragen, über die man leicht flunkern kann,  weil sie schwer verständlich sind. Unsere Jurist*innen haben zerlegt und zusammengefügt.

Quelle: srf.ch

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→ Faktencheck: Die Geschäftsherrenhaftung verlangt, dass der sogenannte Geschäftsherr für Schäden haftet, die von ihm kontrollierte Personen verursachen. Sie setzt also eine Beziehung zwischen dem Geschäftsherrn und seinen Hilfspersonen voraus. Ob die Tochtergesellschaft juristisch selbstständig ist, spielt dabei keine Rolle. Ausschlaggebend für die Haftung ist das Kontrollverhältnis zwischen Mutter- und Tochterunternehmen, im Fall der KVI in der Form eines wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis.

Deutsch und deutlich: Gehört eine Firma einer anderen Firma, haftet letztere dafür, was erstere tut. Dies auch, wenn die Tochterfirma juristisch selbständig ist.

→ Faktencheck: OR 56 (Tierhalterhaftung) und OR 55 (Geschäftsherrenhaftung) sind genau dieselbe Haftungsart. Bei beiden Haftungen handelt es sich um eine sogenannte milde Kausalhaftung. Bei der milden Kausalhaftung (dies in Abgrenzung zur strikten Kausalhaftung)  können sich kontrollierende Personen über den Entlastungsbeweis von der Haftung befreien. Beide Gesetzesartikel funktionieren praktisch gleich.

Deutsch und deutlich: Die Haftung des Geschäftsherrn und die des Tierhalters ist im Ansatz dieselbe.

→ Faktencheck: Wir befinden uns hier im Zivilrecht und damit gelten die Prozessmaximen und Verfahrensgrundsätze des Zivilprozessrechts. Es gilt damit der Verhandlungsgrundsatz: Beide Parteien müssen selbst ihre Behauptungen vor Gericht beweisen. Im Sinne der milden Kausalhaftung können sich Schweizer Konzerne von der Haftung befreien, wenn sie zeigen, dass sie die angebrachte Sorgfalt in ihrer Geschäftstätigkeit walten liessen. Dabei geht es um konzerninterne Abläufe und Dokumente, die nur der Konzern selbst kennen und belegen kann. Ergo entscheidet der Konzern selbst, wie und was er als Beweismittel dem Gericht zustellen möchte. Rechtshilfegesuche sind etwas, womit ein Staat an den anderen Staat gelangt. Bei der KVI ist das nicht relevant -  denn der Staat hält sich raus, zivilrechtliche Haftung ist ein Streit zwischen Privaten.

Deutsch und deutlich: Es gibt in solchen Fällen keine gerichtliche Ermittlungen im Ausland, und es braucht daher auch keine staatliche Rechtshilfe. Ein beklagter Konzern muss lediglich auf internem Weg Dokumente beschaffen, die belegen, dass seine Tochterfirma im Ausland sauber arbeitet. Das kann er problemlos, weil er die Firma sowieso kontrolliert.

→ Faktencheck: Im Fall einer nicht bezahlten Rechnung verletzt eine Lieferantin ihre vertragliche Leistungspflicht, nicht aber Menschenrechte oder Umweltstandards. Wenn eine Lieferantin ihre Rechnung nicht bezahlt, dann gehen die Gläubiger vertragsrechtlich gegen diese vor, mit Menschenrechten hat dies überhaupt nichts zu tun.

Deutsch und deutlich: Bezahlt einer eine Rechnung nicht, kann man heute schon gegen ihn vorgehen. Das hat mit der KVI nichts zu tun.

→ Faktencheck: Herr Noser vergleicht seinen KMU mit einem Konzern. Das ist er aber nicht. Es geht bei der KVI nicht um ‚alle Dritte’, sondern um Unternehmen, die unter der Kontrolle und dem Einfluss eines Schweizer Konzerns stehen. Die Haftung ist begrenzt und umfasst nur Beziehungen mit klaren Kontroll- und Abhängigkeitsverhältnissen. 

Deutsch und deutlich: Die KVI betrifft nur Unternehmen, die einem Konzern gehören oder von ihm wirtschaftlich kontrolliert werden, keine zufälligen Drittfirmen.

→ Faktencheck: Die Haftung ist das logische Gegenstück der Sorgfaltsprüfung. Wer bei der Sorgfaltsprüfung ausgenommen ist, ist daher auch bei der Haftung ausgenommen. Man kann nicht für etwas haften, zu dem man gar nicht verpflichtet ist.

Deutsch und deutlich: Haftung für die Sorgfaltspflichtverletzung gibts gemäss KVI nur, wenn auch eine Verpflichtung zur Sorgfalt besteht. Das ist absolut logisch und ergibt sich aus dem Initiativtext.

→ Faktencheck: Verantwortung kann man nicht delegieren: Die Haftung betrifft nur den Konzern, nicht irgendwelche KMU.

Deutsch und deutlich: Ein Konzern kann seine Haftung nicht an irgendwelche anderen Unternehmen überwälzen.

→ Faktencheck: Genau, um das geht es bei der KVI ja. Grosse Konzerne führen schon heute Sorgfaltsprüfungen durch und wägen die Risiken einer Geschäftstätigkeit tagtäglich ab.

Deutsch und deutlich: Die Initiative fordert nur, dass alle Konzerne das tun müssen, was viele heute bereits freiwillig machen.

→ Faktencheck: Bei der vorgesehenen Haftung ist das Verschulden keine Voraussetzung für die Haftung und kann damit auch nicht “gekehrt” werden. Denn die Geschäftsherrenhaftung ist eine sogenannte Kausalhaftung, die auf der besonderen Beziehung des Haftpflichtigen (Konzern) zum Vorfall (Verletzung von Menschenrechten) beruht – weil nämlich ein Kontrollverhältnis zwischen dem Konzern und derjenigen Tochtergesellschaft vorliegt, die in den Schaden involviert ist. Nach wie vor müssen alle Haftungsvoraussetzungen von der Klägerin bewiesen werden: Schaden, Kontrolle, Widerrechtlichkeit, Kausalzusammenhang.

Deutsch und deutlich: Es ist Wurst, wer Schuld an einem Schaden ist. Als Konzern muss man lediglich beweisen, dass man wirklich sorgfältig gehandelt hat, dann ist man aus dem Schneider.

→ Faktencheck: Stimmt nicht. In England werden bereits seit Jahren Klagen gegen Konzerne unter den normalen zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen zugelassen. Lord Briggs, Richter, für den Obersten Gerichtshof von England, meinte dazu ganz trocken, dass die zivilrechtliche Haftung innerhalb faktischer Nähe- und Kontrollbeziehungen ‘überhaupt nichts Neues’ sei (“not novel at all”, Vedanta v Lungowe, para. 54). Auch das französische Gesetz zur Sorgfaltspflicht sieht eine zivilrechtliche Haftung vor, und in der Niederlande können Geschäftsführer*innen für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht im Bereich der Kinderarbeit ins Gefängnis kommen.

Deutsch und deutlich: Prof. Binswanger, ein Gegner der KVI bringt es in der Sendung auf den Punkt: “Der Gegenvorschlag bringt ausser Broschüren und Berichten überhaupt nichts.”

→ Faktencheck: Die Verletzung der Sorgfaltsprüfungspflicht  ist in Frankreich bereits Haftungsgrundlage nach allgemeinem Haftpflichtrecht. Damit geht sie sogar noch über KVI-Haftung hinaus, denn sie erstreckt sich auf sämtliche Geschäftsbeziehungen inklusive Zulieferer. Mit der Verabschiedung des “Loi de vigilance” wurde die Sorgfaltsprüfung ausdrücklich zur Handlungspflicht (nach Art. 225-102-5 Code de commerce). Anders gesagt: Die Verletzung der “Loi de vigilance” begründet eine Haftung für Konzerne innerhalb ihrer Geschäftsbeziehungen.

Deutsch und deutlich: Andere Länder machen zwar nicht exakt dasselbe wie es die KVI will. Sie haben aber ähnlich griffige Gesetze erlassen.

→ Faktencheck: Der Ansatz der KVI basiert auf den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Sie sind der international anerkannte Standard zum Umgang der Wirtschaft mit menschenrechtlichen Risiken. Ihre Wirksamkeit sowie allgemeine Anerkanntkeit sind unbestritten, sowohl Regierungen als auch Unternehmen arbeiten aktiv an ihrer Umsetzung.

Deutsch und deutlich: Die KVI entspricht dem international anerkannten Ansatz zum Schutz von Menschenrechten in der Wirtschaft. Ähnlich absurd wäre es, zu sagen, dass die Schulpflicht Kinder dümmer mache.

Deutsch und deutlich: Eine reine Drohgebärde, um allen Angst zu machen, die Ja stimmen wollen. Doch als Aussage ein Skandal: Denn Noser sagt damit quasi, dass nur eine Wirtschaft, die Menschenrechte mit Füssen tritt, Profite machen kann.

Gegner:

  • Gabriel Rumo, Direktor SwissHoldings
  • Ruedi Noser, Ständerat FDP/ZH
  • Mathias Binswanger, Professor für Volkswirtschaftslehre 

Befürworter*innen:

  • Min Li Marti, Nationalrätin SP/ZH
  • Monika Roth, Professorin für Finanzmarktrecht und Compliance & Co-Präsidentin des Initiativkomitees
  • Melchior Lengsfeld, Geschäftsleitung Helvetas